BEKANNTGABE
des Ergebnisses der Pfarrgemeinderatswahl vom 20. März 2022.
Die Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis besteht vom 27.03. - 03.04.2022 (schriftlich beim Wahlausschussvorstand über das Pfarramt). Wenn kein Einspruch erfolgt, sind die unten aufgeführten Kandidaten/innen Nr. 1 - 5 Mitglieder im Pfarrgemeinderat.
Reihenfolge der Kandidaten/innen nach Zahl der erhaltenen Stimmen.
Informationen, Ergebnisse und Statistik der Erzdiözese zum einsehen
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